Ist das gängige Schnitzel verfassungswidrig?
Man kann nicht genug darauf hinweisen: Es gibt derzeit einen “Normenkontrollantrag”, der vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt. Das Land Berlin hat darin, schon 2019, bestritten, dass die gängigen Normen zur Schweinehaltung dem Tierschutzgesetz gerecht werden.
Denn das Tierschutzgesetz verlangt, dass jeder Halter “das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Und mal ehrlich - niemand kann ernsthaft behaupten, dass die gängige Schweinehaltung das auch nur im Ansatz einlöst. 0,75 Quadratmeter Lebensraum je Schwein sind nie und nimmer artgerecht, und das wird auch nicht viel besser, wenn man in den Haltungsklassen aufwärts geht. Selbst die höchste Haltungsklasse lässt den Schweinen nur 1,5 Quadratmeter Platz je Tier.
Dass das nicht artgerecht ist, müssten auch die Richter in Karlsruhe anerkennen. Allerdings lassen sie sich bei der Urteilsfindung Zeit. Mittlerweile schon mehr als sechs Jahre. Die Tierschutzorganisation “Vier Pfoten” kommentiert daher in einem Newsletter: “Während laut einer Statistik zur Verfahrensdauer 93 Prozent aller Verfahren im Durchschnitt innerhalb von drei Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, wurde im Fall der Schweine bislang noch kein Urteil gefällt.”
Vermutlich sträuben sich die Richter vor dem Urteil. Denn rechtlich besteht wenig Zweifel daran, dass das übliche Schnitzel, das sich Leute im Ochsen, Lamm und Adler reinpfeifen, ebenso wenig im Einklang mit dem Grundgesetz steht wie der Leberkäs', den sie in der Metzgerei abholen oder die Bratwurst, sie sie am Weihnachtsmarkt oder dem Vereinsfest verputzen.
Für die Richter in Karlsruhe steht somit eine Entscheidung an, die in einem Land, in dem die Mehrheit das tägliche Schnitzel für ein Grundrecht hält, äußerst unbequem wird. Die Richter in Karlsruhe haben damit die Chance, gegen den öffentlichen Widerstand das Richtige zu tun und gegen millionenfaches Tierleid anzugehen - also einmal Helden zu sein.