EUROPA UND ERSATZPRODUKTE
EU möchte Sojaschnitzel zensieren
Das Europaparlament wollte Titel wie „Schnitzel“ oder „Wurst“ für vegane Speisen verbieten - scheiterte aber an überraschendem Widerstand. Ein Kompromiss verbietet aber doch einige Begriffe.
Im Herbst erntete das Europaparlament reichhaltig Spott und Häme. Das EU-Organ hatte sich der Fleischindustrie etwas zu offensichtlich als linke Hand angeboten.
Folgendes war geschehen: Das Parlament bestätigte den Gesetzesentwurf Amendment 113, den die französische konservative EVP-Abgeordnete Céline Imart eingebracht hatte. Dieser sollte Bezeichnungen wie etwa „Vegane Wurst” oder „Soja-Schnitzel” EU-weit verbieten. Mehr als 30 Begriffe – darunter auch Burger, Wurst, Steak, Speck und Brust – bleiben demnach Waren vorbehalten, die Teile toter Tiere enthalten, angeblich, um zu verhindern, dass der Verbraucher in die Irre geführt wird. „Es geht um Transparenz und Klarheit für den Verbraucher und um Anerkennung für die Arbeit unserer Landwirte”, sagte Imart in der Parlamentsdebatte.
Es folgten entschiedene Proteste aus der Wirtschaft. Nicht nur von den Herstellern veganer Ersatzprodukte, sondern auch von Aldi, Lidl und Burger King. Unter dem Dach der Ernährungsorganisation ProVeg verfassten 21 Unternehmen und Verbände einen offenen Brief an die Abgeordneten: „Vertraute Begriffe helfen Verbrauchern, Geschmack, Textur und Zubereitung eines Lebensmittels einzuschätzen. Kombiniert mit eindeutigen Zusatzangaben wie ‚rein pflanzlich’ gewährleisten sie Transparenz und Orientierung”, so der Brief.
“Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützen.”
Die Rügenwalder Mühle, ein Pionier der veganen Ersatzprodukte, erklärte, dass das Verbot existenzbedorhend sein könnte. Alle Namen und Verpackungen müssten neu gestaltet werden, was Kosten im zweistellligen Millionenbereich jährlich verursachen könne. Die Verbraucherorganisation Foodwatch ging noch einen Schritt weiter. Das Vorhaben sei ein “absurdes Geschenk an die Fleischindustrie”. Politiker sollten sich “für eine verständliche und ehrliche Lebensmittelkennzeichnung einsetzen – nicht für Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützen.”
Das Europaparlament blieb unberührt. Am 8. Oktober 2025 stimmten 355 Abgeordnete dafür, 247 dagegen, 30 enthielten sich. Damit hatte das Gesetz von dieser Seite grünes Licht.
| Dafür | 355 Stimmen |
|---|---|
| Dagegen | 247 Stimmen |
| Enthaltung | 30 Stimmen |
Die Ja-Stimmen kamen vor allem aus konservativen und rechten Fraktionen. Die meisten deutschen CDU- und CSU-Abgeordneten stimmten dagegen.
Absurderweise hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst 2024 das glatte Gegenteil geurteilt: Im Verfahren C-438/23 (Protéines France u. a.) urteilten die Luxemburger Richter: EU-Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung von Fleischbegriffen für pflanzliche Ersatzprodukte nicht generell verbieten – solange sie keine eigene „rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung” eingeführt haben. Damit blockierte das Gericht ein französisches Dekret, das veganen Produkten Bezeichnungen wie „Steak”, „Schinken” oder „Schnitzel” untersagte – auch dann, wenn auf der Verpackung groß und deutlich „vegan” oder „aus Soja” stand.
Denn die bestehenden Vorschriften, so das Gericht, schützten Verbraucher bereits vor Irreführung – ein Pauschalverbot sei daher unverhältnismäßig. Es gebe keine Gefahr, dass sich Verbraucher versehentlich doch keine Teile toter Teile in den Einkaufswagen zu legen.
“Nicht irreführend, sondern eine hilfreiche Orientierung.”
Bezweifelt das Europaparlament damit das Urteil des EuGH? Oder unterstellt es dem Verbraucher, binnen eines Jahres Urteilsfähigkeit abgebaut zu haben? Oder – und das ist am wahrscheinlichsten – vertritt es schlicht und ohne Skrupel die Interessen der Fleischindustrie? Die sieht sich nämlich angesichts stagnierender oder rückläufiger Umsätze zu Recht von der dynamischeren Ersatzprodukte-Branche bedroht. Denn langfristig gehen „tierische” Schnitzel im Preiskampf gegen die pflanzlichen Alternativen unter. Es ist eben effektiver, Proteine, die auf dem Feld wachsen, direkt zu verwursten und zu verschnitzeln, anstatt mit ihnen erst ein Tier zu mästen.
In der deutschen Presse erntete das Europaparlament von rechts bis links Unverständnis und Spott. Das Handelsblatt berichtete sachlich aber kritisch: Die Mehrheit sei vor allem von Fraktionen rechts der Mitte und Teilen der EVP getragen worden – während ausgerechnet die meisten deutschen CDU/CSU-Abgeordneten dagegen stimmten. Der Tagesspiegel konterte trocken: „Niemand denkt bei Scheuermilch an eine Kuh, bei Leberwurstbrot nicht automatisch an echte Leber, bei Kabelsalat nicht an Gemüse, und Mettigel ist auch kein Tier. Wenn also jemand ‚vegane Wurst’ oder ‚Sojaschnitzel’ sagt, versteht jeder, was gemeint ist – eine pflanzliche Alternative, die in Form, Anwendung oder Geschmack an das Original erinnert. Das ist nicht irreführend, sondern eine hilfreiche Orientierung.”

Selbst Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer – immerhin Metzgermeister von Beruf und Parteigenosse von Bayerns ewigem Fleischfluencer Markus Söder – stellte sich gegen den Vorstoß. Beim Treffen der EU-Agrarminister in Luxemburg sagte er im Oktober 2025: „Es würde unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft sowie Bürokratie verursachen. Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht. Wer ein Veggie-Schnitzel kaufe, wisse, dass es nicht aus Fleisch ist.”
Deutschland sorgt für einen Kompromiss
Damit war das Verbot quasi schon gescheitert. Denn damit ein solches Gesetz in Kraft treten kann, sind drei Schritte nötig: Das Europaparlament stimmt ab, der Rat der EU – also die Fachminister der 27 Mitgliedstaaten, darunter Rainer – stimmt ab, und bei Differenzen zwischen beiden wird ein sogenannter Trilog abgehalten – direkte Verhandlungen zwischen Vertretern des Parlaments, des Rates und der Kommission.
Im Rat sprach sich Rainer als Vertreter Deutschlands, des mit Abstand größten Marktes für pflanzliche Alternativprodukte in Europa, klar gegen das Verbot aus. Es kam zu Verhandlungen, die zunächst scheiterten und dann vertag wurden. Am 5. März 2026 einigten sich die Trilog-Unterhändler auf einen Kompromiss, der das Parlament-Votum deutlich entschärfte. Das sind die Sprachregeln, die künftig gelten sollen:
Alltagsprodukte „Veggie-Burger”, „Tofu-Wurst” und „Soja-Schnitzel” bleiben ausdrücklich erlaubt. Verboten werden hingegen Begriffe, die sich auf konkrete Tierarten und Fleischteilstücke beziehen. Die vollständige Liste umfasst: Fleisch, Rind, Kalb, Schwein, Geflügel, Huhn, Pute, Ente, Gans, Lamm, Hammel, Schaf, Ziege, Keule, Filet, Lendenstück, Flanke, Lende, Steak, Rippchen, Schulter, Haxe, Kotelett, Flügel, Brust, Leber, Oberschenkel, Bruststück, Ribeye, T-Bone, Rump und Speck. „Veganes Hühnchen”, „Tofu-Rippchen” oder „pflanzlicher Speck” wären damit künftig unzulässig. Für Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Interessanterweise stecken hinter Rainers Ablehnung wohl nicht nur die Bürokratie, sondern auch die Interessen der deutschen Landwirte. Die erschließen sich mit pflanzlichen Proteinen – etwa Acker- und Sojabohnen oder Erbsen – längst neue Wachstumsmärkte. Die Ernährungswende ist, anders gesagt, bereits auf den Feldern angekommen.
Ersatzprodukte: Daten und Fakten
Der Konsum von veganen Ersatzprodukten steigt. 2024 konsumierten die Deutschen 126.500 Tonnen (etwa 1,5 Kilogramm je Kopf), womit sich der Markt seit 2019 etwa verdoppelt hat. Im Jahr 2024 wuchs der Umsatz um 10,9 Prozent von 583,2 auf 647,1 Millionen Euro. Laut dem Beratungsinstitut Systemiq kann der Sektor innerhalb von 20 Jahren bis zu 65 Milliarden Euro zur deutschen Wirtschaftsleistung beitragen und bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze schaffen – was angesichts der aktuellen Lage eine Aussicht ist, die man ungern abschreibt.
2019
320 Mio. €
2020
390 Mio. €
2021
460 Mio. €
2022
520 Mio. €
2023
583 Mio. €
2024
647 Mio. €
2019
44,800 Mio. €
2020
45,200 Mio. €
2021
44,900 Mio. €
2022
45,100 Mio. €
2023
44,800 Mio. €
2024
44,300 Mio. €
Anders sieht es bei Fleischwaren aus. Deren Umsatz sinkt oder stagniert seit einigen Jahren, 2024 etwa von 44,8 auf 44,3 Milliarden Euro. Je Kopf aß man in Deutschland 53,2 Kilogramm Fleisch. Das ist noch immer ein Vielfaches mehr als Ersatzprodukte, aber die Schere schließt sich jedes Jahr ein wenig mehr.
Das Verhältnis ist noch 35 : 1 — aber der Ersatzmarkt wächst zweistellig, der Fleischmarkt stagniert. Projektion Systemiq (2025): Der Sektor alternativer Proteine kann bis 2045 bis zu 65 Mrd. € zur deutschen Wirtschaftsleistung beitragen und 250.000 neue Arbeitsplätze schaffen — davon allein 40.000 in der Landwirtschaft.
Fleisch
53.2 kg
Ersatzprodukte
1.5 kg
Eine Trendwende ist von einem Benennungsverbot nicht zu erwarten. Dies zeigt das Beispiel der Milch. Seit 2017 dürfen laut EU-Recht Milchalternativen aus Pflanzen nicht mehr „Milch” heißen. Daher drucken Hersteller Titel wie „Hafer-“, „Mandel-” oder „Sojadrink” auf die Packung.
Beide Reihen in Mio. €. Kuhmilch auf der rechten Achse — die Größenordnung ist eine andere.
Pflanzliche Alternativen
Kuhmilch (rechte Achse)
2020
435 Mio. €
7,400 Mio. €
2021
560 Mio. €
7,200 Mio. €
2022
680 Mio. €
7,000 Mio. €
2023
805 Mio. €
6,800 Mio. €
Dem Absatz hat dies nichts geschadet: Allein zwischen 2020 und 2023 stieg der Umsatz veganer Milchalternativen um stolze 85 Prozent auf 805 Millionen Euro. Echte Kuhmilch dagegen wird so wenig verkauft wie zuletzt 1991: Die Deutschen tranken 2023 im Schnitt nur noch 46 Kilogramm Kuhmilch, denen knapp fünf Liter pflanzliche Milch gegenüberstehen, also gut 10 Prozent. Ein Verbot des für die Verbraucher naheliegenden Titels, eben der Milch, änderte nichts am Aufstieg der pflanzlichen Alternativen.
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