Politik & Recht
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Per Gesetz: Videoüberwachung in Schlachthöfen
Das Kabinett hat die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Tierschützer sind erfreut, haben aber auch Kritik.
Ende April hat das Kabinett die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Sieben Handlungen sollen künftig gefilmt werden, von der Entladung bis zum Entblutungsschnitt. Kritisiert wird aber, dass das Gesetz bis zu 95 Prozent der Betriebe ausnimmt – und es nur als Ordnungswidrigkeit wertet, Aufnahmen verschwinden zu lassen. Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Sein Kern ist ein einziger neuer Paragraf: §4d verpflichtet Betreiber von Schlachteinrichtungen, in denen warmblütige Tiere geschlachtet werden, „auf eigene Kosten mittels offen sichtbarer, optisch-elektronischer Einrichtungen“ Videoaufzeichnungen anzufertigen und sie der Kontrollbehörde bereitzustellen. Am 1. Juli 2026 ging der Entwurf als Bundestagsdrucksache 21/6809 ins Parlament. Warum es die Kameras braucht, begründet der Entwurf mit einem Kontrollproblem: Eine „ausbleibende oder unzureichende Betäubung kann mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen“, weshalb dies gründlich durch Veterinärämter zu überwachen ist. Aber: „Bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden können in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen laufen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.“ Ein Amts
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EU möchte Sojaschnitzel zensieren
Das Europaparlament wollte Titel wie „Schnitzel“ oder „Wurst“ für vegane Speisen verbieten - scheiterte aber an überraschendem Widerstand. Ein Kompromiss verbietet aber doch einige Begriffe.
Im Herbst erntete das Europaparlament reichhaltig Spott und Häme. Das EU-Organ hatte sich der Fleischindustrie etwas zu offensichtlich als linke Hand angeboten. Folgendes war geschehen: Das Parlament bestätigte den Gesetzesentwurf Amendment 113, den die französische konservative EVP-Abgeordnete Céline Imart eingebracht hatte. Dieser sollte Bezeichnungen wie etwa „Vegane Wurst” oder „Soja-Schnitzel” EU-weit verbieten. Mehr als 30 Begriffe – darunter auch Burger, Wurst, Steak, Speck und Brust – bleiben demnach Waren vorbehalten, die Teile toter Tiere enthalten, angeblich, um zu verhindern, dass der Verbraucher in die Irre geführt wird. „Es geht um Transparenz und Klarheit für den Verbraucher und um Anerkennung für die Arbeit unserer Landwirte", sagte Imart in der Parlamentsdebatte. Es folgten entschiedene Proteste aus der Wirtschaft. Nicht nur von den Herstellern veganer Ersatzprodukte, sondern auch von Aldi, Lidl und Burger King. Unter dem Dach der Ernährungsorganisation ProVeg verfassten 21 Unternehmen und Verbände einen offenen Brief an die Abgeordneten: „Vertraute Begriffe helfen Verbrauchern, Geschmack, Textur und Zubereitung eines Lebensmittels einzuschätzen. Kombiniert mit eindeutigen Zusatzangaben wie ‚rein pflanzlich' gewährleisten sie Transparenz und Orientierung", so der Brief. "Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützen." Die Rügenwalder Mühle, ein Pionier der
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Die Alte und die Neue
Seit 2023 hat Deutschland eine Bundestierschutzbeauftragte. Die Vegionale stellt die ersten beiden Amtsinhaberinnen kurz vor.
Im Sommer schuf 2023 schuf der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) das Amt der Tierschutzbeauftragten des Bundes, das am Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist. Damit setzte Özdemir im Prinzip nur da um, was das „Staatsziel Tierschutz” seit 2002 gebietet. Dieses gibt dem Tierschutz Verfassungsrang, weshalb er bei staatlichen Entscheidungen, Gesetzen und Urteilen zu berücksichtigen ist. Bisher geschah dies aber kaum. Erst die Bundestierschutzbeauftragte hat die amtliche Aufgabe, als unabhängige Stimme die Interessen der Tiere in der Bundespolitik zu vertreten. Ihre Aufgaben sind fast unermesslich weit: Einerseits informiert die Bundestierschutzbeauftragte die Abgeordneten, welche Folgen Gesetzesentwürfe für Tiere haben. Dabei ist sie natürlich besonders bei der Ausgestaltung landwirtschaftlicher Gesetzen, speziell dem Tierschutzgesetz, involviert. Andererseits koordiniert sie den Tierschutz zwischen Bund und Ländern, etwa die Zusammenarbeit mit den Tierschutzbeauftragten der Länder und Kommunen. So weit die Aufgaben sind, so klein sind aber Budget und politische Rechte. Die Tierschutzbeauftragte hat kein Veto- oder Stimmrecht, lediglich das Recht, gehört zu werden. Die erste Inhaberin dieses Amtes war Ariane Kari, eine vegan lebende, unabhängige Tierärztin aus Baden-Württemberg (siehe Bild). Doch schon nach zwei Jahren entließ sie der neue Landwirtschaftsmin
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Der Ostsee-Dorsch ist verloren
Weil die Bestände von Dorsch und Hering in der Ostsee rapide zurückgehen, hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfohlen, die Fangquoten für beide Arten für 2026 und 2027 auf …
Weil die Bestände von Dorsch und Hering in der Ostsee rapide zurückgehen, hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfohlen, die Fangquoten für beide Arten für 2026 und 2027 auf Null zu senken. Die EU-Kommission schlug zumindest vor, die Quoten erheblich zu reduzieren. Doch sie scheiterte damit am Europarat, an dem die zuständigen Fachminister beteiligt sind, darunter der deutsche Landwirtschaftsminister Alois Rainer. Der Europarat habe damit, erklärt der Kieler Meeresbiologe Rainer Froese dem Deutschlandfunk, das Schicksal des Dorsches in der Ostsee besiegelt. Er sei „verloren”, die Ausrottung ohne Fangquoten unvermeidbar.
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Landwirte aus Kreis Memmingen vor Gericht
Am Memminger Landgericht läuft seit Januar der „wohl bedeutendste aktuelle Tierschutzprozess", so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz: Zwei Landwirte und ihre Angestellten müssen sich wegen der „teils massiven Misshandlung von …
Am Memminger Landgericht läuft seit Januar der „wohl bedeutendste aktuelle Tierschutzprozess", so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz: Zwei Landwirte und ihre Angestellten müssen sich wegen der „teils massiven Misshandlung von Rindern" rechtfertigen: Sie hatten 58 Rindern die angebrachte tierärztliche Versorgung verweigert und kranke Tiere qualvoll mit einem Radlader transportiert. Die SOKO Tierschutz hatte dieses Leid schon 2019 dokumentiert, die Landwirte legten bereits 2023 ein Geständnis ab. Seit Januar gibt es 16 weitere Verhandlungstage vor Gericht. „Mehr denn je ist die Politik gefordert, den rechtsfreien Raum und das Vollzugsdefizit bei Milchkühen in Bayern und bundesweit endlich zu beenden,” kommentiert Mülln. Mit einem Urteil ist ab Mitte Mai zu rechnen.
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Schweinehaltung vor dem Verfassungsgericht
Wie ein Berliner Antrag das Bundesverfassungsgericht seit sieben Jahren beschäftigt – und warum die Richter die Entscheidung hinauszögern.
Verstößt das gängige Schweineschnitzel gegen die Verfassung? Diese Frage hat das Land Berlin 2019 durch einen sogenannten „Normenkontrollantrag” zum Bundesverfassungsgericht gebracht. Der Antrag enthält ordentlich Sprengstoff: Er bestreitet, dass die Verordnungen zur Schweinehaltung, wie sie in Deutschland gelten, dem Tierschutzgesetz gerecht werden, dem zufolge jeder Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Da der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert ist, würden die Verordnungen damit dem Grundgesetz widersprechen. Der Antrag begründet dies auf 200 Seiten hieb- und stichfest, doch die Richter sträuben sich bisher, den Fall zu bearbeiten. Die Realität in deutschen Schweineställen Um zu verstehen, was der Berliner Antrag angreift, lohnt ein Blick in die Zahlen. Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 standen für die Schweinehaltung in Deutschland 27,8 Millionen Haltungsplätze zur Verfügung. Der Spaltenboden war dabei das dominierende Haltungsverfahren: 96 Prozent der Haltungsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben waren Spaltenböden, davon 79 Prozent – rund 22 Millionen Plätze – Vollspaltenböden. Also die für die Schweine schlechteste Version. Von den insgesamt knapp 28 Millionen Haltungsplätzen verfügten nur 337.800 über einen Auslauf im Freien – das entspricht





