Tierschutz, Ernährung und Gesundheit in Ulm, Neu-Ulm und Günzburg

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Per Gesetz: Videoüberwachung in Schlachthöfen

Das Kabinett hat die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Tierschützer sind erfreut, haben aber auch Kritik.

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  31. August 2026  ·  Aus Ausgabe 2/2026, S. 6

Die Entladung ist die erste der sieben Handlungen, die das Gesetz filmen lässt. Symbolbild: Viehtransporter in Dnipro, September 2025.

Ende April hat das Kabinett die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Sieben Handlungen sollen künftig gefilmt werden, von der Entladung bis zum Entblutungsschnitt. Kritisiert wird aber, dass das Gesetz bis zu 95 Prozent der Betriebe ausnimmt – und es nur als Ordnungswidrigkeit wertet, Aufnahmen verschwinden zu lassen. 

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Sein Kern ist ein einziger neuer Paragraf: §4d verpflichtet Betreiber von Schlachteinrichtungen, in denen warmblütige Tiere geschlachtet werden, „auf eigene Kosten mittels offen sichtbarer, optisch-elektronischer Einrichtungen“ Videoaufzeichnungen anzufertigen und sie der Kontrollbehörde bereitzustellen. Am 1. Juli 2026 ging der Entwurf als Bundestagsdrucksache 21/6809 ins Parlament.

Warum es die Kameras braucht, begründet der Entwurf mit einem Kontrollproblem: Eine „ausbleibende oder unzureichende Betäubung kann mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen“, weshalb dies gründlich durch Veterinärämter zu überwachen ist. Aber: „Bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden können in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen laufen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.“ Ein Amtstierarzt sieht immer nur einen Ausschnitt. Die Kamera sieht dagegen soll künftig alles sehen.

Bemerkenswert ist ein Detail: Die Kameras müssen offen sichtbar sein. Der Entwurf begründet das damit, dass die Aufzeichnung für die Beschäftigten erkennbar zu machen sei, etwa durch gut sichtbare Piktogramme, „sodass die aufgezeichneten Personen – anders als bei heimlichen Aufnahmen – ihr Verhalten auf die Videoüberwachung einstellen können“. Die abschreckende Wirkung ist also ausdrücklich mitgedacht.

Sieben Handlungen kommen vor die Kamera

§ 4d Absatz 3 zählt genau auf, was erfasst werden muss: „die Tiere und die Personen, die jeweils mit den Tieren umgehen“, und zwar bei sieben Prozessschritten:

  • bei der Entladung
  • zwischen dem Ende der Entladung und dem Beginn der Betäubung (oder dem Entblutungsschnitt, wenn ohne Betäubung getötet wird)
  • bei der Betäubung
  • beim Aufhängen nach der Betäubung
  • beim Setzen des Entblutungsschnitts
  • während der Entblutung
  • beim Zurichten oder Brühen beziehungsweise beim ersten Eingriff nach der Tötung

Damit ist der gesamte Weg des lebenden Tieres durch den Betrieb abgedeckt, vom Lastwagen bis zum Tod.

30 Tage – und jeden Arbeitstag abrufbar

Die Aufnahmen sind für „die letzten 30 Tage, an denen Schlachtungen stattfanden,“ zu speichern. Der Betreiber muss sie der Behörde arbeitstäglich „in einem üblichen Datenformat zum Abruf bereitstellen“ und darf sie für nichts anderes verwenden. Die Behörde wiederum hat die Aufzeichnungen „stichprobenartig sowie anlassbezogen zu sichten“.

Der Datenschutz ist eng geführt: Nach Ablauf der Speicherfrist löscht das System automatisch. Jeder Abruf durch die Behörde wird protokolliert – mit Uhrzeit, Dienststelle und abgerufenen Daten -, und diese Protokolldaten dürfen ausschließlich der Datenschutzkontrolle dienen. Sechs Monate nach Ablauf der Speicherfrist werden auch sie automatisch gelöscht.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Hier liegt der umstrittenste Punkt, den etwa die Organisation ProVieh stark kritisiert: Absatz 2 nimmt alle Betriebe aus, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Konkret sind das nach der Begründung Schlachthöfe, in denen jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden.

Einen Notausgang lässt der Entwurf: Die Behörde kann auch kleinen Betrieben die Aufzeichnung anordnen, „sofern tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften“ vorliegen. Der Entwurf begründet das selbst damit, dass gravierende Verstöße „auch auf vergleichsweise kleinen Schlachthöfen vorkamen“.

Löschen bleibt eine Ordnungswidrigkeit

Der Entwurf schafft einen neuen Bußgeldtatbestand: §18 Absatz 1 Nummer 6b trifft, wer eine Videoaufzeichnung „nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zum Abruf bereitstellt“. Die Begründung stellt ausdrücklich klar, dass auch „die verfrühte Löschung der Videoaufzeichnung“ darunterfallen kann.

Eine Straftat wird daraus aber nicht. Wer Aufnahmen verschwinden lässt, begeht nach dem Entwurf eine Ordnungswidrigkeit – für Tierschutzorganisationen einer der wunden Punkte des Gesetzes, da es kaum handfeste Konsequenzen hat, sich per Löschung der Beobachtung zu entziehen.

„Das ist ein Alibi-Gesetz“

PROVIEH hat bereits im April eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Die Organisation lobt zwar das Vorhaben, rechnet aber vor, dass der Schwellenwert bis zu 95 Prozent der Schlachthöfe ausnimmt, und fordert vier Nachbesserungen: die Pflicht für alle Betriebe, eine Speicherfrist von 90 Tagen wie in Großbritannien, mindestens 200 zusätzliche Stellen für die Auswertung und eine strafrechtliche statt bußgeldbewehrte Ahndung von Manipulationen.

„Die Einführung der Videoüberwachungspflicht kann hier Abhilfe schaffen – aber nur, wenn sie lückenlos und für alle Betriebe gilt“, sagt Kathrin Kofent, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH.

Schärfer fällt das Urteil von Animal Equality aus. Die Organisation kommt auf rund drei Millionen Tiere im Jahr, die ohne wirksame Überwachung blieben, und verweist auf Studien, nach denen vier bis neun Prozent der Rinder und 3,3 bis 12,5 Prozent der Schweine nicht ausreichend betäubt werden. „Das ist kein wirksamer Tierschutz – das ist ein Alibi-Gesetz“, sagt Direktorin Vanessa Raith. Kritisiert wird außerdem, dass die Auswertung „stichprobenartig und anlassbezogen“ ohne verbindliche Standards bleibt und Tierschutzverbände nicht einbezogen werden.

Auch Menschen für Tierrechte fordert im Verbund mit anderen Organisationen, die Pflicht auf alle Schlachthöfe auszuweiten.

Was die Überwachung kosten soll

Der Entwurf beziffert den Aufwand selbst. Auf die Wirtschaft kommen rund 172.000 Euro jährlich an Bürokratiekosten zu, dazu einmalig rund 232.000 Euro für Anschaffung und Nachrüstung. Die Länder und Kommunen rechnen mit rund 257.000 Euro jährlich und einmalig 64.000 Euro.

Diese 257.000 Euro sind die Summe, aus der die Behörden das Sichten der Aufnahmen bestreiten sollen. Man muss die Zahl neben die Forderung von PROVIEH nach 200 zusätzlichen Stellen legen, um zu verstehen, warum der Streit um das Personal geführt wird. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass die Praxis, tote Tiere als Lebensmittel anzusehen, so viele Probleme macht, dass allein ihre Linderung – durch Kontrollen und Überwachung – kaum mehr zu stemmen und zu finanzieren ist. Man kann ein kaputtes System nicht durch Regulierung reparieren.

Wie es weitergeht

Der Bundesrat hat sich am 12. Juni 2026 mit dem Entwurf befasst und die Videoüberwachung begrüßt, zugleich aber weitergehende Tierschutzmaßnahmen gefordert. Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium und Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, verteidigte die Ausnahmen für kleinere Betriebe und verwies darauf, dass allein die Präsenz von Kameras präventiv wirke.

In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027. Anwenden müssen die Betriebe den § 4d aber erst ein Jahr später — Artikel 1 Nummer 18 setzt den Stichtag auf denselben Tag des Folgejahres. Bis die erste Kamera Pflicht ist, vergeht also noch einmal ein volles Jahr.

Weiterführend: die Themenseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der vollständige Gesetzentwurf als PDF.

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Der Ostsee-Dorsch ist verloren

Weil die Bestände von Dorsch und Hering in der Ostsee rapide zurückgehen, hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfohlen, die Fangquoten für beide Arten für 2026 und 2027 auf …

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  10. March 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Ein Dorsch
Ein Dorsch. Foto: Wilhelm Thomas Fiege via Wikipedia, CC BY-SA 4.0

Weil die Bestände von Dorsch und Hering in der Ostsee rapide zurückgehen, hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfohlen, die Fangquoten für beide Arten für 2026 und 2027 auf Null zu senken. Die EU-Kommission schlug zumindest vor, die Quoten erheblich zu reduzieren. Doch sie scheiterte damit am Europarat, an dem die zuständigen Fachminister beteiligt sind, darunter der deutsche Landwirtschaftsminister Alois Rainer. Der Europarat habe damit, erklärt der Kieler Meeresbiologe Rainer Froese dem Deutschlandfunk, das Schicksal des Dorsches in der Ostsee besiegelt. Er sei „verloren”, die Ausrottung ohne Fangquoten unvermeidbar.

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Landwirte aus Kreis Memmingen vor Gericht

Am Memminger Landgericht läuft seit Januar der „wohl bedeutendste aktuelle Tierschutzprozess", so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz: Zwei Landwirte und ihre Angestellten müssen sich wegen der „teils massiven Misshandlung von …

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  10. March 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Blick über den Marktplatz von Memmingen
Blick über den Marktplatz von Memmingen. Foto: Dr. Volkmar Rudolf, CC BY-SA 3.0

Am Memminger Landgericht läuft seit Januar der „wohl bedeutendste aktuelle Tierschutzprozess", so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz: Zwei Landwirte und ihre Angestellten müssen sich wegen der „teils massiven Misshandlung von Rindern" rechtfertigen: Sie hatten 58 Rindern die angebrachte tierärztliche Versorgung verweigert und kranke Tiere qualvoll mit einem Radlader transportiert. Die SOKO Tierschutz hatte dieses Leid schon 2019 dokumentiert, die Landwirte legten bereits 2023 ein Geständnis ab. Seit Januar gibt es 16 weitere Verhandlungstage vor Gericht. „Mehr denn je ist die Politik gefordert, den rechtsfreien Raum und das Vollzugsdefizit bei Milchkühen in Bayern und bundesweit endlich zu beenden,” kommentiert Mülln. Mit einem Urteil ist ab Mitte Mai zu rechnen.

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Österreich bildet erste vegane Köche aus

In Österreich starteten 2025 die weltweit ersten Ausbildungen zum vegetarischen und veganen Koch. Dies lockt auch Auszubildende aus Deutschland an, wo die Lehre noch zu weiten Teilen darin besteht, Tierleichenteile …

 ·  Magazin Ernährung & Gesundheit  ·  10. March 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Österreich bildet als erstes Land vegane Köchinnen und Köche aus
Österreich bildet als erstes Land vegane Köchinnen und Köche aus. Illustration: KI-generiert

In Österreich starteten 2025 die weltweit ersten Ausbildungen zum vegetarischen und veganen Koch. Dies lockt auch Auszubildende aus Deutschland an, wo die Lehre noch zu weiten Teilen darin besteht, Tierleichenteile zu verarbeiten. Möglich gemacht haben die Ausbildung Parlamentarier der Grünen sowie die Vegane Gesellschaft Österreichs – und wie es aussieht, erfreut sie sich schon jetzt reger Beliebtheit.

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Trolle gegen Veganismus

Wie die Fleischindustrie das Internet zum Schlachtfeld antiveganer Propaganda macht. Ein aktueller Verdacht.

 ·  Magazin Philosophie  ·  10. March 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Ein Troll in Vestland, Norwegen
Ein Troll in Vestland, Norwegen. Foto: Yair-haklai, CC BY-SA 4.0

Im November 2025 ging ein Reddit-Post in der veganen Community viral. Unter dem Titel „I was paid to discredit veganism online. Ask me anything.” – „Ich wurde dafür bezahlt, Veganismus online schlechtzureden. Fragt mich alles.” – schilderte ein anonymer Nutzer, wie er ein Jahr lang für eine US-amerikanische Handelsorganisation der Fleischindustrie gearbeitet hatte.

Der Post schoss innerhalb von Stunden an die Spitze des Feeds. Tausende kommentierten, teilten, diskutierten. Und viele schrieben dasselbe: Sie hatten das Gefühl, dieser Text beschreibe etwas, das ihnen aus Online-Diskussionen wohlbekannt vorkam.

Was der Whistleblower berichtet

Der Poster – sein Konto wurde inzwischen gelöscht, der Thread ist aber gut dokumentiert – beschreibt, wie er für 17 Dollar die Stunde im Internet gegen Veganismus gehetzt hat. Laut ihm ruhte das System auf fünf Säulen:
  1. Gefälschte Krankengeschichten. Das Team erstellte neue Accounts, gab sich als langjährige Veganer aus und veröffentlichte erfundene Leidensberichte, von Haarausfall bis zur Zwangsstörungen, alles angeblich durch vegane Ernährung verursacht. 
  2. Massenproduktion von Ex-Veganer-Erzählungen. Sie fabrizierten ganze Gesprächsverläufe in Ex-Veganer-Foren, um den Eindruck zu erwecken, dass in Scharen Menschen aus dem Veganismus „fliehen”.
  3. Streuung falscher Gesundheitsbehauptungen. Sie verstärkten routinemäßig Ängste vor Nährstoffmängeln, die in der Praxis kaum nachweisbar sind, und dramatisierten die Zahl der Tiere, die bei der Getreideernte getötet werden.
  4. Radikalisierung veganer Gruppen von innen. Sie infiltrierten vegane Communities und posteten bewusst feindselige, extreme Kommentare, um die Bewegung zu spalten und nach außen irrational, dogmatisch und radikal wirken zu lassen.
  5. Selektives Zitieren von Studien. Sie wählten gezielt Studien heraus, die bestimmte Formen der Fleischproduktion als „nachhaltig” darstellten, während sie den erdrückenden Gegenbefund ignorierten.
Am Ende kündigte der Poster, weil ihm die Arbeit unerträglich wurde: „Ich wusste nicht, dass ich mich schuldig fühlte, als ich kündigte. Ich hasste den Job einfach nur. Heute weiß ich, dass ich gute Menschen manipuliert habe, die versuchen, die Welt humaner zu machen.”

Kann man das glauben?

Der Poster blieb anonym und gibt an, einen Geheimhaltungsvertrag unterschrieben zu haben, weshalb er den Auftraggeber nicht nennen kann. Er selbst mahnte zur Skepsis: „Ihr wisst nicht, ob ich die Wahrheit sage. Das ist Teil meines Punktes. Seid skeptisch gegenüber allem im Internet und prüft Quellen. Wenn ihr skeptisch gegenüber mir seid und anderen, dann habe ich meinen Dienst getan.”
 
Unabhängig davon, ob dieser konkrete Fall authentisch ist: Er passt hervorragend zu dem, was Recherchen über die Fleischindustrie seit Jahren belegen.

Der Fall EAT-Lancet: Astroturfing im großen Maßstab

Das bislang am besten dokumentierte Beispiel für koordinierte Desinformation der Fleischbranche ist die Kampagne gegen den EAT-Lancet-Bericht von 2019. Dieser Report, verfasst von 37 führenden Ernährungs- und Umweltwissenschaftlern aus 16 Ländern, empfahl eine drastische Reduktion des Fleischkonsums, aus Gründen der menschlichen Gesundheit und der planetaren Belastungsgrenzen. Mit mehr als 600 politischen Zitierungen bis 2024 ist der EAT-Lancet-Bericht eine der einflussreichsten Fachstudien, die je veröffentlicht wurden.
 
Die Antwort der Fleischindustrie kam schnell, koordiniert und anonym. Geleakte Unterlagen, enthüllt von der Klimajournalismus-Plattform DeSmog und dem Guardian, zeigen, dass der Backlash teilweise von der PR-Agentur Red Flag orchestriert wurde, im Auftrag der Animal Agriculture Alliance, einer Lobbyorganisation, der Branchenriesen wie Cargill und Smithfield Foods angehören.
 
Das Herzstück der Kampagne war der Hashtag #Yes2Meat, der am 14. Januar 2019, drei Tage vor der offiziellen Veröffentlichung des Berichts, lanciert wurde. Der Hashtag erreichte 26 Millionen Menschen auf Twitter, mehr als der Bericht selbst. Es gelang ihr, eine breite Kritik am Bericht zu streuen, die aussah, als sei sie organisch, obwohl sie gezielt von einer Agentur geschürt wurde. Die #Yes2Meat-Kampagne ist ein Lehrbuchfall von “Astroturfing”.
 
Einer der Hauptakteure war Frank Mitloehner, Direktor des CLEAR Center an der UC Davis. Er erhielt zwischen 2002 und 2021 fast 12,5 Millionen Dollar aus der Fleischindustrie, mit denen er, so zeigen es geleakte Dokumente, eine akademische Opposition von 40 Wissenschaftlern „lancierte”, die zeitlich mit der #Yes2Meat-Kampagne abgestimmt war — und den „bemerkenswerten Erfolg” der Kampagne anschließend nutzte, um bei Industriesponsoren weitere Mittel einzuwerben.

Ein Muster, das man kennen sollte

Der Reddit-Whistleblower und der EAT-Lancet-Fall sind keine Einzelfälle. Die Fleischindustrie hat eine gut dokumentierte Geschichte aggressiven, manipulativen Lobbyings. Die Branche investiert nach Berichten Millionen, um pflanzliche Ernährung schlechtzureden.
 
Früher, so der Whistleblower, floss das Geld vor allem in Organisationen mit harmlosen Namen wie „Center for Consumer Freedom” oder „HumaneWatch”, die dann Tierschutzorganisationen wie die Humane Society angriffen. Die Strategie hieß „attack the messenger”: diskreditiere den Überbringer schlechter Nachrichten, um die Nachricht selbst zu entkräftigen, ohne sich inhaltlich mit ihr zu beschäftigen.
 
Ein zentraler Bestandteil der Strategie war es, die Veganer-Industrie als mächtiger und bedrohlicher darzustellen, als sie ist, indem man von “Big Vegan” sprach, analog zu “Big Oil”. Der Whistleblower kommentierte das trocken: „Wir redeten über ‚Big Vegan’ und das ganze Pflanzen-Großkapital, aber das war ein Witz. Die haben vielleicht ein Zehntel eines Prozents von dem, was die Fleischindustrie hat. Denk mal nach: Was verkauft sich besser – Hamburger oder Beyond Burger? Was generiert den Profit, der solche Arbeit finanzieren kann?”

Was das für Konsumenten bedeutet

EAT-Lancet 2.0 soll 2026 veröffentlicht werden — und die Changing Markets Foundation warnt bereits, dass es in einem feindseligeren Umfeld erscheinen wird als 2019. Die Reichweite der Desinformanten ist gewachsen, während Künstliche Intelligenz es ermöglicht, diese authentischer und in größerem Maßstab zu produzieren.
 
Man darf sich also auf eine echte Propaganda-Schlacht freuen, die, ob man es will oder nicht, jeden betrifft. 

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Schweinehaltung vor dem Verfassungsgericht

Wie ein Berliner Antrag das Bundesverfassungsgericht seit sieben Jahren beschäftigt – und warum die Richter die Entscheidung hinauszögern.

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  10. March 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Schön glanzlos: Deutschlands höchstes Gericht
Schön glanzlos: Deutschlands höchstes Gericht. Foto: Johannes Bader via Flickr, CC BY 2.0

Verstößt das gängige Schweineschnitzel gegen die Verfassung? Diese Frage hat das Land Berlin 2019 durch einen sogenannten „Normenkontrollantrag” zum Bundesverfassungsgericht gebracht.

Der Antrag enthält ordentlich Sprengstoff: Er bestreitet, dass die Verordnungen zur Schweinehaltung, wie sie in Deutschland gelten, dem Tierschutzgesetz gerecht werden, dem zufolge jeder Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Da der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert ist, würden die Verordnungen damit dem Grundgesetz widersprechen.

Der Antrag begründet dies auf 200 Seiten hieb- und stichfest, doch die Richter sträuben sich bisher, den Fall zu bearbeiten.

Die Realität in deutschen Schweineställen

Um zu verstehen, was der Berliner Antrag angreift, lohnt ein Blick in die Zahlen. Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 standen für die Schweinehaltung in Deutschland 27,8 Millionen Haltungsplätze zur Verfügung.

Schweinehaltung in Deutschland Haltungsplätze, Böden, Auslauf und Fristen · Quellen: Statistisches Bundesamt (Landwirtschaftszählung 2020), TierSchNutztV
  • Haltungsplätze gesamt: 27,8 Mio. — Landwirtschaftszählung 2020
  • Spaltenboden gesamt: 96 % — 26,7 Mio. Plätze
  • Vollspaltenboden: 79 % — 22 Mio. Plätze
  • Auslauf ins Freie: 1,2 % — 337.800 Plätze
Haltungsplätze nach Bodentyp 27,8 Millionen Plätze insgesamt
Vollspaltenboden 22 Mio. Plätze
Teilspaltenboden 4.7 Mio. Plätze
Anderer oder kein Spaltenboden 1.1 Mio. Plätze

Quelle: Statistisches Bundesamt, Landwirtschaftszählung 2020

Auslauf ins Freie — ein winziger Bruchteil Anteil der Haltungsplätze mit Zugang nach draussen
Kein Auslauf 27,462,200 Plätze
Mit Auslauf 337,800 Plätze

Von 27,8 Millionen Haltungsplätzen haben 337.800 einen Auslauf. Das ist einer von 82.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Landwirtschaftszählung 2020

Der Spaltenboden war dabei das dominierende Haltungsverfahren: 96 Prozent der Haltungsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben waren Spaltenböden, davon 79 Prozent – rund 22 Millionen Plätze – Vollspaltenböden. Also die für die Schweine schlechteste Version. Von den insgesamt knapp 28 Millionen Haltungsplätzen verfügten nur 337.800 über einen Auslauf im Freien – das entspricht gerade einmal 1,2 Prozent. Bei keinem Tier ist die Haltung so miserabel wie beim Schwein. 

Beim Spaltenboden sollen Kot und Urin durch Schlitze im Betonboden in darunter liegende Güllkanäle absinken. Das ist funktional für den Halter – aber unangenehm für die an sich sehr reinlichen Schweine, die ihren Schlaf- von ihrem Kotplatz trennen, wenn sie es können. Die ständigen Ammoniakgase von unten verursachen Lungenschäden; die harten Betonkanten des Spaltenbodens führen zu Gelenkentzündungen und Wunden.

Noch konkreter ist das Problem der Kastenstandhaltung, gegen die Berlin seinen Antrag besonders richtet. Kastenstände sind Metallgitterboxen, die kaum größer sind als die Sau selbst. Mehrere Studien legen nahe, dass Schweine nur in der seitlichen Schlaflage mit ausgestreckten Beinen in den Tiefschlaf fallen können – ein Bedürfnis, das in der Kastenstandhaltung erheblich eingeschränkt wird. Dem natürlichen Trieb zum Nestbau und zum Beschnuppern der Ferkel kann die fixierte Sau nicht nachkommen. Häufig entwickeln die Tiere schwere Verhaltensstörungen: Stangenbeißen, bei dem sie in die Gitterstäbe beißen, oder das sogenannte „Trauern”, bei dem sie sich auf die Hinterbeine setzen und den Kopf apathisch nach unten neigen.

Ein Spiel auf Zeit

Insgesamt richtet sich der Berliner Antrag gegen neun Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), neben dem bereits erwähnten etwa auch die Stalltemperatur, die Futterzusammenstellung und das viel zu geringe Platzangebot. Die Haltunugsverordnungen verletzen damit das Staatsziel Tierschutz – und damit auch das Grundgesetz.

Der Bund ignorierte den Antrag aber weitgehend. Im Februar 2021 verlängerte die damals regierende Große Koalition die Verordnung und erlaubte unter anderem die bersonders umstrittene Kastenstandhaltung um weitere acht Jahre. 

Auch das Bundesverfassungsgericht verschließt die Augen vor der zugegebenermaßen heiklen, aber kaum zu vermeidenden Schlussfolgerung, dass die gängige Schweinehaltung dringend zu reformieren ist. Am 11. Januar 2026 jährte sich die Normenkontrollklage zur Schweinehaltung zum siebten Mal – eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht weiterhin aus. Während laut einer Statistik zur Verfahrensdauer 93 Prozent aller Verfahren im Durchschnitt innerhalb von drei Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, wurde im Fall der Schweine bislang noch kein Urteil gefällt.

Möglicherweise arbeitet das Gericht auf Zeit. Denn die rot-rot-grüne Koaltion, unter der Berlin den Antrag eingereicht hat, wurde 2023 abgewählt. Die neue schwarz-rote Koalition unter Kai Wegner kündigte bereits an, den Antrag zurückzuziehen. Dafür erntete Justizsenatorin Felor Badenberg heftige Kritik, sowohl von Tierschützern, die betonten, dass sich in der Praxis nichts verändern haben, wie auch vom Landestierschutzbeirat des Landes, der keine Gründe sah, die die Rücknahme rechtfertigten. 

So hat Berlin den Antrag bis heute nicht zurückgezogen. Der Ball liegt beim Bundesverfassungsgericht, das aber einen großen Bogen um ihn läuft. Bis heute, im August 2026, hat es keine Entscheidung getroffen.