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RECHT UND ORDNUNG

Ein Beben in den Putenställen

Bislang gibt es keine rechtlichen Normen zur Putenhaltung. Ein wegweisendes Gerichtsurteil in höchster Instanz wird dies wohl ändern.

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  29. September 2026  ·  Aus Ausgabe 2/2026, S. 8, 9

Ziemlich voll: Putenhaltung gemäß der Eckwerte der Industrie, hier in Bibertal. Bild von Vegionale.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie sind es, die die Wirklichkeit prägen. Das zeigt ein Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April ein Verfahren abschloss, das 2017 in Schwäbisch Hall begonnen hatte.

Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. hatte das Schwäbisch Haller Veterinäramt aufgefordert, bei einem großen Putenstall einzugreifen. Das Amt blieb untätig, also erhob der Verein eine Klage. Diese ging in erster Instanz nach Stuttgart, wo das Gericht sie abwies. Der Verein legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Dort bekam er 2024 recht.

Sylvi Paulick. Bild von Albert-Schweitzer-Stiftung.

Sylvi Paulick, Syndikusrechtsanwältin der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, erklärt, warum dieses Urteil ein Durchbruch ist: „Es gibt für Puten keine rechtlichen Haltungsvorgaben, wie etwa für Schweine oder Hühner. Daher orientieren sich Veterinäre und Halter, wie in Schwäbisch Hall, an den freiwilligen Eckwerten der Geflügelindustrie. Und genau diese erklärte der Verwaltungsgerichtshof für völlig ungeeignet, eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, wie sie das Tierschutzgesetz verlangt.”

Keine weiteren Fragen

Die Begründung des Gerichtshofs ist bestechend:

  • Die Puten leben dicht gedrängt auf engstem Raum. Auf einen Quadratmeter kommen fast drei Tiere. 5.000 Puten teilen sich vier Strohballen, Zwischenwände gibt es keine.
  • Die Tiere können weder Rangkämpfen aus dem Weg gehen noch ungestört und artgerecht schlafen. Sie stehen unter permanentem Stress und picken sich gegenseitig.
  • Um starke Verletzungen durch das Picken zu vermeiden, wird ihnen pauschal der Schnabel gekürzt – obwohl solche Amputationen laut Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt sind.

Es braucht viel Phantasie, um hier eine „artgerechte” Haltung zu sehen. Das Mannheimer Gericht sah sie nicht, sondern ordnete an, dass die Veterinäre in Schwäbisch Hall die Haltungszustände in dem Betrieb verbessern müssten. Die wollten das aber nicht und gingen in Revision. So eskalierte der Fall bis nach Leipzig: zur höchsten Instanz.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im April nun, dass die Mannheimer Richter korrekt geurteilt hatten. Damit ist es offiziell: Die bisher gängigen Eckwerte reichen nicht aus, um eine bedürfnisgerechte Unterbringung zu gewährleisten. Nicht nur in Schwäbisch Hall, sondern überall, auch in der Region, etwa in Bibertal.

Für Veterinäre wird das herausfordernd. „Da die Eckwerte vollkommen versagt haben, müssen die Veterinäre – wie eigentlich schon immer – auf Grundlage des Tierschutzgesetzes entscheiden, ob und wie der Tierschutz in der Haltung umgesetzt wird”, erklärt Frau Paulick. „Sie können sich dabei an wissenschaftsbasierten Arbeiten zur Putenhaltung orientieren, wie sie etwa die EFSA oder KTBL herausgeben.”

Zeit für Regulierung

Veterinäre haben genügend Informationen, um Entscheidungen zu treffen. „Aber es besteht die Gefahr, dass sich ein Flickenteppich bildet”, warnt Frau Paulick, „daher braucht es nun dringend bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Vorgaben durch das Bundeslandwirtschaftsministerium.”

In Niedersachsen erkennt man den Handlungsbedarf bereits. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte lässt daher neue Richtlinien für Veterinäre ausarbeiten. Aber auch sie appelliert an das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Putenhaltung bundesweit zu regulieren – wie bereits bei Kälbern, Schweinen, Legehennen, Masthühnern und Kaninchen.

Selbst die Geflügelwirtschaft ruft nach Regulierung. Der Verband Deutscher Putenerzeuger lässt verlauten, es sei „Aufgabe der Politik, klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen.” Eine Erweiterung der Nutztier-Verordnung um die Mastpute sei jetzt „zwingend erforderlich.”

Aber dies wird noch Zeit brauchen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen ebenso langsam wie die der Justiz. Bis dahin müssen Veterinäre in eigener Regie entscheiden, wie die Putenhalter das Tierschutzgesetz zu erfüllen haben. Was im Grunde schon immer ihre Aufgabe sein sollte.

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