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Schlachthofprozess: Aktivisten verlieren vor Gericht
Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilt zwei Tierrechtsaktivisten zu Schadensersatz, weil sie zeigen, wie qualvoll die Betäubung von Schweinen durch CO2 ist.
Im Frühjahr 2024 drangen die Agrarwissenschaftlerin Anna Schubert und der Fotograf Hendrik Haßel nachts in den Schlachthof der Brand Qualitätsfleisch in Lohne, Landkreis Vechta, ein. Mit versteckten Kameras filmten sie, wie Schweine in Gondeln in einen Schacht mit hochkonzentriertem Kohlendioxid gefahren und so betäubt werden – nach ihren Aussagen ein Erstickungskampf unter Panik, Schmerzen und Todesangst.
ARIWA, wo die beiden Mitglied sind, veröffentlichte später einen von Schubert moderierten Film. Zusätzlich zeigten die beiden Ausschnitte auf ihrem Instagram-Kanal „Schlachthofprozess“. Beide Videos sind nicht mehr verfügbar. Aber man kann es in Auszügen noch sehen, etwa auf dem Youtube-Kanal der BILD. Aber Achtung, ihr braucht starke Nerven:
Habt ihr es gesehen? Genau das passiert vielen tausend Schweinen an jedem verfluchten Tag im Jahr, damit wir Menschen für einige Momente einen kulinarischen Genuss verspüren, der irgendwie angeblich besser ist als bei einem Sojaschnitzel. Allein in Ulm, wo einer der größten Schlachthöfe Süddeutschlands steht, gehen jeden Tag mehr als 3.000 Schweine durch diese Qual.
Aber fahren wir fort mit der Juristerei, die auf den Vorfall folgte.
Was die Gerichte entschieden haben
Der Schlachthof verklagte die beiden Aktivisten, was zunächst keine Überraschung ist. Die Klage beschränkte sich aber nicht nur auf Hausfriedensbruch – was zu erwarten und kaum zu bestreiten ist – sondern auch auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung der Videos. Den Streitwert setzte das Landgericht auf 140.000 Euro fest; den bereits erlittenen Schaden bezifferte das Unternehmen im Verfahren auf rund 98.000 Euro.
Dem Schlachthof entsteht also ein Schaden, weil die Öffentlichkeit erfährt, wie es innen zugeht? Man könnte dies als klares Eingeständnis werten, dass die Praxis in einem Schlachthof so dermaßen unappetitlich ist, dass selbst den Kunden des Schlachthofs der Appetit vergeht und dieser damit Umsatz verliert.
Das Landgericht Oldenburg verbot den beiden zunächst, das Gelände zu betreten, und stellte eine Schadensersatzpflicht wegen der Hausfriedensbrüche dem Grunde nach fest. Am 9. Juni 2026 änderte das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil teilweise ab – überwiegend zulasten der Aktivisten, aber noch ohne eine Schadenssumme zu bestätigen. Dennoch steht weiterhin eine Summe im Raum, die für die beiden Aktivisten existenzbedrohend sein kann.
Ausschlaggebend war nicht, dass die Bilder echt oder falsch sind – das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass keine unwahren Darstellungen verbreitet wurden und das Thema Massentierhaltung auf breites öffentliches Interesse trifft. Entscheidend war vielmehr der vom Bundesverfassungsgericht im „Wallraff“-Beschluss aufgestellte Grundsatz, dass rechtswidrig beschaffte Informationen von demjenigen, der sie beschafft hat, in der Regel nicht veröffentlicht werden dürfen.
Einen rechtfertigenden Notstand zugunsten der Tiere verneinte der Senat: „Die CO2-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden. Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen.“
Journalisten dürfen, Aktivisten nicht?
In der Sache dürfte der Schlachthof mit der Klage nicht viel erreicht haben. Zwar dürfen Anna und Hendrik die Videos nicht mehr selbst verbreiten – da die Beschaffung illegal war. Dies gilt aber nicht für jeden anderen, etwa für Journalisten wie von der BILD oder von der Vegionale. Im Grunde darf jeder das Video frank und frei und munter verbreiten.
Denn schon 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass der MDR heimlich gedrehte Aufnahmen aus Bio-Hühnerställen senden durfte – weil der Sender am Einbruch selbst nicht beteiligt war. Die Presse darf also die Aufnahmen aus Lohne weiterhin zeigen – ihren Urhebern selbst ist es untersagt.
Strategische Einschüchterung?
Schubert und Haßel sehen in dem Verfahren eine sogenannte SLAPP-Klage, also eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung, die vor allem Druck ausüben soll. Die unabhängige No-SLAPP-Anlaufstelle bescheinigt dem Fall „nahezu alle charakteristischen Merkmale“ einer solchen Klage.
Der Fall Brand Qualitätsfleisch gegen die ARIWA-Aktivist:innen weist nahezu alle charakteristischen Merkmale eines SLAPP-Verfahrens auf. Das erhebliche Machtungleichgewicht, die unvollständige Begründetheit, die unverhältnismäßig hohen Forderungen, die strategische Fokussierung auf Einzelpersonen statt auf die eigentlich verantwortlichen Organisationen und die koordinierte Verfolgung auf mehreren rechtlichen Ebenen sprechen eindeutig für den missbräuchlichen Charakter der Klage.
Besonders problematisch ist, dass ein legitimes öffentliches Interesse an der Aufklärung über Tierschutzverstöße durch die Androhung ruinöser Kosten unterdrückt wird. Die Aktivist:innen haben authentisches Material über eine gesellschaftlich hochrelevante Praxis dokumentiert, die von Wissenschaft und Tierschutzorganisationen seit Jahren kritisiert wird. Dass sie dafür mit existenzbedrohenden finanziellen Forderungen konfrontiert werden, während das dokumentierte Tierleid ungesühnt bleibt, verdeutlicht die Schieflage im deutschen Rechtssystem beim Umgang mit investigativem Aktivismus.
Der Fall illustriert exemplarisch, wie das Rechtssystem missbraucht werden kann, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und die demokratische Meinungsbildung zu untergraben.
Das OLG widerspricht dem ausdrücklich: Die Rechtsverfolgung des Schlachthofs sei legitim und keine rechtsmissbräuchliche, „strategische“ Klage.
Der Streit um das CO2
Die CO2-Betäubung ist nach der EU-Schlachtverordnung 1099/2009 zulässig; der Betreiber betont, sie werde „tierschutzkonform unter ständiger Aufsicht“ durchgeführt. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA kam 2020 jedoch zu dem Schluss, dass sich Schmerz, Angst und Atemnot der Schweine bei hohen CO2-Konzentrationen nicht verhindern oder lindern lassen.
Im März 2026 reichten die beiden Aktivisten gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen daher eine Verbandsklage gegen das Veterinäramt Vechta ein, um die Methode gerichtlich überprüfen zu lassen – was, da die CO2-Betäubung bundesweit üblich ist, weit über Vechta hinaus Konsequenzen hätte.
Wie es weitergeht
Nach dem Urteil mussten Schubert und Haßel ihre Videos löschen. Am 19. Juni kommentierte Haßel in einer Pressemitteilung: „Wenn Bilder aus einem Schlachthof wirtschaftlich so gefährlich sind, dass man jahrelang vor Gericht zieht, um sie loszuwerden, dann sagt das vor allem eines über diese Bilder aus: Die Bilder gehören in die Öffentlichkeit.“