Pute
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Politik & Recht
Ein Beben in den Putenställen
Bislang gibt es keine rechtlichen Normen zur Putenhaltung. Ein wegweisendes Gerichtsurteil in höchster Instanz wird dies wohl ändern.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie sind es, die die Wirklichkeit prägen. Das zeigt ein Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April ein Verfahren abschloss, das 2017 in Schwäbisch Hall begonnen hatte. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. hatte das Schwäbisch Haller Veterinäramt aufgefordert, bei einem großen Putenstall einzugreifen. Das Amt blieb untätig, also erhob der Verein eine Klage. Diese ging in erster Instanz nach Stuttgart, wo das Gericht sie abwies. Der Verein legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Dort bekam er 2024 recht. Sylvi Paulick, Syndikusrechtsanwältin der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, erklärt, warum dieses Urteil ein Durchbruch ist: „Es gibt für Puten keine rechtlichen Haltungsvorgaben, wie etwa für Schweine oder Hühner. Daher orientieren sich Veterinäre und Halter, wie in Schwäbisch Hall, an den freiwilligen Eckwerten der Geflügelindustrie. Und genau diese erklärte der Verwaltungsgerichtshof für völlig ungeeignet, eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, wie sie das Tierschutzgesetz verlangt." Keine weiteren Fragen Die Begründung des Gerichtshofs ist bestechend: Die Puten leben dicht gedrängt auf engstem Raum. Auf einen Quadratmeter kommen fast drei Tiere. 5.000 Puten teilen sich vier Strohballen, Zwischenwände gibt es keine. Die Tiere können weder Rangkämpfen aus d
