Schweinehaltung
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Politik & Recht
Schweinehaltung vor dem Verfassungsgericht
Wie ein Berliner Antrag das Bundesverfassungsgericht seit sieben Jahren beschäftigt – und warum die Richter die Entscheidung hinauszögern.
Verstößt das gängige Schweineschnitzel gegen die Verfassung? Diese Frage hat das Land Berlin 2019 durch einen sogenannten „Normenkontrollantrag” zum Bundesverfassungsgericht gebracht. Der Antrag enthält ordentlich Sprengstoff: Er bestreitet, dass die Verordnungen zur Schweinehaltung, wie sie in Deutschland gelten, dem Tierschutzgesetz gerecht werden, dem zufolge jeder Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Da der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert ist, würden die Verordnungen damit dem Grundgesetz widersprechen. Der Antrag begründet dies auf 200 Seiten hieb- und stichfest, doch die Richter sträuben sich bisher, den Fall zu bearbeiten. Die Realität in deutschen Schweineställen Um zu verstehen, was der Berliner Antrag angreift, lohnt ein Blick in die Zahlen. Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 standen für die Schweinehaltung in Deutschland 27,8 Millionen Haltungsplätze zur Verfügung. Der Spaltenboden war dabei das dominierende Haltungsverfahren: 96 Prozent der Haltungsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben waren Spaltenböden, davon 79 Prozent – rund 22 Millionen Plätze – Vollspaltenböden. Also die für die Schweine schlechteste Version. Von den insgesamt knapp 28 Millionen Haltungsplätzen verfügten nur 337.800 über einen Auslauf im Freien – das entspricht
