Magazin
-
Politik & Recht
Landwirte aus Kreis Memmingen vor Gericht
Am Memminger Landgericht läuft seit Januar der „wohl bedeutendste aktuelle Tierschutzprozess", so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz: Zwei Landwirte und ihre Angestellten müssen sich wegen der „teils massiven Misshandlung von Rindern" rechtfertigen: Sie hatten 58 Rindern die angebrachte tierärztliche Versorgung verweigert und kranke Tiere qualvoll mit einem Radlader transportiert. Die SOKO Tierschutz hatte dieses Leid schon 2019 dokumentiert, die Landwirte legten bereits 2023 ein Geständnis ab. Seit Januar gibt es 16 weitere Verhandlungstage vor Gericht. „Mehr denn je ist die Politik gefordert, den rechtsfreien Raum und das Vollzugsdefizit bei Milchkühen in Bayern und bundesweit endlich zu beenden,” kommentiert Mülln. Mit einem Urteil ist ab Mitte Mai zu rechnen.
-
Ernährung & Gesundheit
Österreich bildet erste vegane Köche aus
In Österreich starteten 2025 die weltweit ersten Ausbildungen zum vegetarischen und veganen Koch. Dies lockt auch Auszubildende aus Deutschland an, wo die Lehre noch zu weiten Teilen darin besteht, Tierleichenteile zu verarbeiten. Möglich gemacht haben die Ausbildung Parlamentarier der Grünen sowie die Vegane Gesellschaft Österreichs – und wie es aussieht, erfreut sie sich schon jetzt reger Beliebtheit.
-
Philosophie
Trolle gegen Veganismus
Ein angeblicher Whistleblower berichtet über antivegane Propaganda durch die Fleischindustrie: Diese bezahle Menschen dafür, eine tierleidfreie Ernährung online schlecht zu reden. Die antiveganen Trolle geben sich als gesundheitsgeschädigte Ex-Veganer aus, dramatisieren Nährstoffmängel, verherrlichen Fleisch als Superfood, übertreiben die Profite der Hersteller von Ersatzprodukten, greifen Tierschutzorganisationen wie PETA an und streuen falsche Daten über tote Tiere bei Getreideernten.
-
Politik & Recht
Schweinehaltung vor dem Verfassungsgericht
Mehrere Tierschutzorganisationen drängen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, einen sogenannten „Normenkontrollantrag” zu bearbeiten, den das Land Berlin schon 2019 eingereicht hat. Der Antrag enthält ordentlich Sprengstoff: Er bestreitet, dass die Verordnungen zur Schweinehaltung, wie sie in Deutschland gelten, dem Tierschutzgesetz gerecht werden, dem zufolge jeder Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Da der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert ist, würden die Verordnungen damit dem Grundgesetz widersprechen. Der Antrag begründet dies auf 200 Seiten hieb- und stichfest, doch die Richter sträuben sich bisher, den Fall zu bearbeiten. Vielleicht scheuen sie die juristisch zwar unvermeidbare, aber kommunikativ schwer verdauliche Schlussfolgerung, dass Schnitzel und Bratwurst, wie man sie üblicherweise auftischt, gegen die Verfassung verstoßen.