TIERÄRZTE FORDERN DAS AUS
Kühe an der Kette
Mehr als 350 Tierärztinnen und Tierärzte verlangen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Es wird dringend Zeit!
Von Rouven Zietz / Christoph Bergmann
Mehr als 350 Tierärztinnen und Tierärzte verlangen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Dieses sei “längst überfällig”, schreiben sie in einem offenen Brief an Bundesagrarminister Alois Rainer. Die Praxis sei „aus tierärztlicher Sicht nicht vertretbar“. Sie “verstößt nicht nur gegen das Tierschutzrecht, sondern widerspricht auch grundlegenden Prinzipien der Tiermedizin.”
In Deutschland stehen noch rund 1,1 Millionen Rinder an der Kette, fast eine halbe Million davon Milchkühe, viele ganzjährig. Die Praxis ist seit langem umstritten. Die Rinder können sich kaum bewegen und sind nicht in der Lage, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Das verursacht körperliches und seelisches Leid.
Überhaupt nicht artgerecht
Veröffentlicht haben die Veterinäre den Brief im Januar vor der Grünen Woche in Berlin. Die Tierärzte hinter dem Brief werden die ganzjährige Fixierung sogar als Rechtsbruch. „Wer Tiere in ganzjähriger Anbindehaltung hält, macht sich eindeutig strafbar“, kommentiert Madeleine Martin, hessische Landestierschutzbeauftragte und Erstunterzeichnerin, die Veröffentlichung des Briefes. Sie beruft sich auf Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes, der bestimmt, dass ein Halter die „Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken“ darf, dass diesem Leid oder Schmerz entstehen.
Im Grunde sollte sich das mit einem Blick in den Stall von selbst verstehen: Die Rinder werden üblicherweise in einem Kurzstand mit 1,40 bis 1,80 Meter Länge angebunden. Da viele Rinder zu groß für diesen kurzen Stand sind, stehen oder liegen sie ständig in ihrem eigenen Kot. Die Kette oder der Riemen fixiert die Kühe am Hals, so dass sie den Kopf zwar leicht anheben und senken, sich aber nicht mal umdrehen können. Oft das ganze Leben.
Wer es schwarz auf weiß wissen möchte, kann sich durch zahlreiche Studien bestätigen lassen, dass die Anbindehaltung den Rindern Schmerzen bereitet: In ihr kommt es nachweislich häufiger zu Euterentzündunge (Mastitis), zu Klauen- und Gelenkproblemen, wie die extrem schmerzhafte Klauen- oder Ballenhornfäule sowie zu Atemwegserkrankungen durch die hohe Belastung mit Ammoniak.
Wenn ihr euch fragt, warum die Kühe in den kleinen Ställen in euren Dörfern manchmal durch die Nächte brüllen – hier habt ihr eine Antwort. Sie erleiden unsäglich Schmerzen.
Auf politischer Ebene blockiert
Angesichts der erdrückenden Faktenlage sollte die Anbindehaltung eher gestern als morgen auslaufen. Doch die Veterinäre fordern keinen abrupten Bruch, sondern verlangen vielmehr einen klaren gesetzlichen Rahmen mit Übergangsfristen und Förderprogrammen für tiergerechte Ställe. Das soll den Höfen Planungssicherheit geben.
Der Landwirtschaftsminister der Ampel-Regierung, Cem Özdemir, hatte das Auslaufen der Anbindehaltung im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes geplant, brachte es aber nicht mehr durch. Landwirtschaftsminister Alois Rainer lehnt ein Verbot dagegen bisher ab. Vor bald einem Jahr hatte er sich zum Thema geäußert. Zwar nannte er die Anbindehaltung ein Auslaufmodell – das scheint Konsens zu sein -, meinte aber, er suche nach Kompromissen anstatt Verboten: „Wir arbeiten mit allen Beteiligten an Konzepten, die Tierwohl sichern und zugleich den besonderen Bedingungen der Almwirtschaft gerecht werden.”
Das Ergebnis dieser Kompromisssuche kann man ein Jahr später bewundern – nichts. „Anstatt auf die betroffenen Landwirte zuzugehen und Lösungen zu entwickeln, wird ein Verbot der Anbindehaltung auf Bundesebene politisch blockiert. So lässt sich die Zukunft der Landwirtschaft nicht positiv gestalten”, kommentiert Dr. Kai Braunmiller, Leitender Veterinärdirektor der Stadt Bayreuth.
Niedersachsen macht ernst
Während die Bundesregierung mauert, tut sich auf Länderebene etwas.
Im August 2025 erkannte die Staatsanwaltschaft Köln in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Betrieb in Bergisch Gladbach die ganzjährige Anbindehaltung erstmals ausdrücklich als Straftat an. Das Verfahren stellte sie zwar wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse ein — und nicht wegen der Argumentation, dass die ganzjährige Anbindehaltung gar keine Straftat darstelle. PETA, die die Anzeige erstattet hatte, wertet das als Präzedenzfall: Die Strafbarkeit ist damit höchstrichterlich bestätigt, nur die Schuldschwere war im konkreten Fall zu gering für eine Anklage.
Weiter geht Niedersachsen, nach Bayern das Bundesland mit den meisten Rindern. Seit dem 2. Juni ist dort die Anbindehaltung verboten. Betriebe mit ganzjähriger Anbindung müssen binnen sechs Monaten melden, ob sie umbauen oder aufgeben. Spätestens nach sieben Jahren muss der Umbau stehen.
Anders sieht es im Süden aus. In Bayern steht die Hälfte der Betriebe mit Anbindehaltung. Landwirtschaftsfunktionäre und CSU-Politiker verkaufen die Tierqual gerne als Tradition. Rund 43 Prozent der rinderhaltenden Betriebe pflegt diese Tradition, weshalb rund 10.000 Betriebe von einem Verbot betroffen wären. Kein Wunder stellt sich die CSU und mit ihre Landwirtschafstminister Rainer gegen ein Verbot.
Info für den Einkauf Haltungsformen für Rinder (1 bis 5)
- Stufe 1 — Stallhaltung: gesetzlicher Mindeststandard. Anbindehaltung erlaubt.
- Stufe 2 — Stallhaltung Plus: reine Anbindehaltung verboten. Laufstall oder Kombinationshaltung mit Bewegung an mindestens 120 Tagen im Jahr.
- Stufe 3 — Frischluftstall: Laufstall mit ständigem Kontakt zum Außenklima.
- Stufe 4 — Auslauf/Weide: deutlich mehr Platz, Weidegang oder Auslauf.
- Stufe 5 — Bio: Vorgaben der EU-Öko-Verordnung, Auslauf und Öko-Futter.
Seit Juli 2024 hat das freiwillige Handels-Label fünf Stufen. Ganzjährige Anbindehaltung ist nur in Stufe 1 möglich. In Stufe 2 bleibt Kombinationshaltung erlaubt, ab Stufe 3 ist Anbindehaltung ausgeschlossen.
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