Tierschutz, Ernährung und Gesundheit in Ulm, Neu-Ulm und Günzburg

ÜBERSCHÜSSIGE VERSUCHSTIERE

Tiere als Verbrauchsartikel?

Die deutsche Forschung hat 2024 mehr als drei Millionen Versuchstiere verbraucht. Ein erschreckend hoher Anteil davon kam aber nie zum Einsatz.

 ·  Magazin Politik & Recht  ·  29. September 2026  ·  Aus Ausgabe 2/2026, S. 10, 11

Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren hat vor kurzem eine Statistik über die Versuchstiere im Jahr 2024 veröffentlicht. Ihr zufolge wurden insgesamt drei Millionen Tiere verbraucht.

Noch erschreckender als diese Zahl: In Versuchen selbst kamen aber nur gut 1,3 Millionen Tiere zum Einsatz, während 600.000 für „wissenschaftliche Zwecke” getötet wurden, etwa um Organe zu entnehmen. Die übrigen Tiere – immerhin mehr als eine Million oder gut ein Drittel – sind „Überschuss”: Sie haben das falsche Geschlecht, eine falsche Genetik, ein falsches Alter. Da man sie für Versuche nicht brauchte, hat man sie getötet.

„Grundsätzlich ist das nutzlose Töten von Tieren nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das schreibt vor, dass es einen ‚vernünftigen’ Grund geben muss. Wie das Urteil zum Kükenschreddern gezeigt hat, reichen wirtschaftliche Gründe dafür nicht”, erklärt Gaby Neumann von Ärzte gegen Tierversuche.

Die Tierärztin spielt auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Dieses hatte 2019 bezüglich der Küken entschieden, was nicht als vernünftiger Grund gelten darf. Es schrieb: „Im Lichte des Staatsziels Tierschutz ist das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund […] für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien.”

Dies ist zwar nicht ganz identisch zur Lage der Versuchstiere. Denn die Zucht bestimmter Linien lässt sich mit dem Forschungsinteresse begründen anstatt rein wirtschaftlich. Dennoch hat das Töten überschüssiger Tiere auch in der Forschung einen faden Beigeschmack und gibt Gegnern von Tierversuchen womöglich einen juristischen Hebel.

GroKo will Versuchstiere aus Tierschutzgesetz nehmen

Gaby Neumann und andere Tierschützer befürchten, dass die Regierung exakt diesen Hebel präventiv entschärfen möchte. Bisher fallen Versuchstiere unter das Tierschutzgesetz. Für sie gelten dieselben Rechte wie für andere Tiere. Sie anders zu behandeln als etwa Küken bedarf einer guten Rechtfertigung.

Es sei denn … man lagert Versuchstiere aus dem Tierschutzgesetz aus – und genau das steht im Koalitionsvertrag der Regierung Merz: „Wir schaffen ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche.” Das würde, erklärt Neumann, „bedeuten, dass Versuchstiere weniger wert wären als andere Tiere. Und möglicherweise, dass man sie ohne vernünftigen Grund töten darf.”

Derzeit existiert noch kein Gesetzesentwurf, auch nicht für das Innovationsfreiheitsgesetz, welches das Vorhaben vermutlich umsetzen dürfte. Es gibt aber eine politische Debatte: Die Grünen fordern per Antrag, Versuchstiere im Tierschutzgesetz zu lassen; die Landestierschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer veröffentlichen, unter Federführung von Julia Stubenbord aus Baden-Württemberg, den Appell, „kein neues Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen.”

Es gilt also zu verhindern, dass die Regierung dieses Vorhaben umsetzt. Dafür brachten einige Organisationen, darunter die Ärzte gegen Tierversuche, eine Petition auf den Weg, die die Herausnahme von Versuchstieren aus dem Tierschutzgesetz verhindern soll. Diese Petition schloss Anfang September mit mehr als 80.000 Unterschriften.

„Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, den Willen der Bevölkerung ernst zu nehmen und ihren Plan fallen zu lassen,” kommentieren die beteiligten Organisationen. “Anstatt Millionen Tiere noch mehr Leiden auszusetzen, muss sie vielmehr endlich den Ausstieg aus Tierversuchen einleiten!”

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