Tierschutzgesetz
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Politik & Recht
Tiere als Verbrauchsartikel?
Die deutsche Forschung hat 2024 mehr als drei Millionen Versuchstiere verbraucht. Ein erschreckend hoher Anteil davon kam aber nie zum Einsatz.
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren hat vor kurzem eine Statistik über die Versuchstiere im Jahr 2024 veröffentlicht. Ihr zufolge wurden insgesamt drei Millionen Tiere verbraucht. Noch erschreckender als diese Zahl: In Versuchen selbst kamen aber nur gut 1,3 Millionen Tiere zum Einsatz, während 600.000 für „wissenschaftliche Zwecke" getötet wurden, etwa um Organe zu entnehmen. Die übrigen Tiere – immerhin mehr als eine Million oder gut ein Drittel – sind „Überschuss": Sie haben das falsche Geschlecht, eine falsche Genetik, ein falsches Alter. Da man sie für Versuche nicht brauchte, hat man sie getötet. „Grundsätzlich ist das nutzlose Töten von Tieren nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das schreibt vor, dass es einen ‚vernünftigen' Grund geben muss. Wie das Urteil zum Kükenschreddern gezeigt hat, reichen wirtschaftliche Gründe dafür nicht", erklärt Gaby Neumann von Ärzte gegen Tierversuche. Die Tierärztin spielt auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Dieses hatte 2019 bezüglich der Küken entschieden, was nicht als vernünftiger Grund gelten darf. Es schrieb: „Im Lichte des Staatsziels Tierschutz ist das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund […] für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien." Dies ist zwar nicht ganz identisch zur Lage de
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Politik & Recht
Ein Beben in den Putenställen
Bislang gibt es keine rechtlichen Normen zur Putenhaltung. Ein wegweisendes Gerichtsurteil in höchster Instanz wird dies wohl ändern.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie sind es, die die Wirklichkeit prägen. Das zeigt ein Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April ein Verfahren abschloss, das 2017 in Schwäbisch Hall begonnen hatte. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. hatte das Schwäbisch Haller Veterinäramt aufgefordert, bei einem großen Putenstall einzugreifen. Das Amt blieb untätig, also erhob der Verein eine Klage. Diese ging in erster Instanz nach Stuttgart, wo das Gericht sie abwies. Der Verein legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Dort bekam er 2024 recht. Sylvi Paulick, Syndikusrechtsanwältin der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, erklärt, warum dieses Urteil ein Durchbruch ist: „Es gibt für Puten keine rechtlichen Haltungsvorgaben, wie etwa für Schweine oder Hühner. Daher orientieren sich Veterinäre und Halter, wie in Schwäbisch Hall, an den freiwilligen Eckwerten der Geflügelindustrie. Und genau diese erklärte der Verwaltungsgerichtshof für völlig ungeeignet, eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, wie sie das Tierschutzgesetz verlangt." Keine weiteren Fragen Die Begründung des Gerichtshofs ist bestechend: Die Puten leben dicht gedrängt auf engstem Raum. Auf einen Quadratmeter kommen fast drei Tiere. 5.000 Puten teilen sich vier Strohballen, Zwischenwände gibt es keine. Die Tiere können weder Rangkämpfen aus d

